Versicherungen
Wir von Lotus Car Rental möchten Ihnen keine Schäden in Rechnung stellen. Wir möchten, dass Sie eine angenehme und sorgenfreie Reise haben. Deshalb bieten wir Ihnen die wohl beste Autovermietungsversicherung, die es auf Island gibt: Der Platin-Versicherungsplan mit einer Haftung/Selbstbeteiligung von 0 ISK, deckt auch Flussdurchquerungen, Schäden am Fahrgestell, Motor, Getriebe, Abschleppkosten und vieles mehr ab. Eine Haftpflichtversicherung ist in allen Mietverträgen enthalten.
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Abdruck der Debitkarte und Kaution
Für alle Vermietungen gelten die vollständigen Mietbedingungen zum Zeitpunkt der Anmietung. Aus Sicherheitsgründen wird zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck der Debitkarte und eine Kaution in Höhe der gewählten Versicherungssumme verlangt, auch wenn die Kosten für die Anmietung durch einen Gutschein gedeckt sind. Der Kautionsbetrag wird nach der Inspektion durch Lotus Car Rental am Ende der Mietzeit freigegeben. Dieser Abdruck der Debitkarten oder diese Kaution kann zur Zahlung aller zusätzlichen Kosten wie z. B. einer zusätzlichen Versicherung, Parkgebühren, Schäden oder Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen, verwendet werden.
Hinweis: Mieter, die den Platinum-Versicherungsplan abschließen, zahlen keine Kaution. Die Kaution für den Gold-Versicherungsplan beträgt 65.000 ISK, für den Silber-Versicherungsplan 150.000 ISK und für den Bronze-Versicherungsplan 360.000 ISK.
Abdruck der Kreditkarten
Für alle Anmietungen gelten die vollständigen Mietvertragsbedingungen zum Zeitpunkt der Anmietung. Aus Sicherheitsgründen wird zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck der Kreditkarte und eine Kaution in Höhe der gewählten Versicherungssumme verlangt, auch wenn die Kosten für die Anmietung durch einen Gutschein gedeckt sind. Dieser Abdruck der Kreditkarte kann zur Zahlung aller zusätzlichen Kosten wie z. B. einer zusätzlichen Versicherung, Parkgebühren, Schäden oder Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen, verwendet werden.
Altersvoraussetzung und Führerschein
Alle Fahrer müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen zu Mietbeginn vorlegen.
Das Mindestalter für die Anmietung kleinerer und mittelgroßer Fahrzeuge sowie von Dacia-Duster- und RAV4-Dachzeltmodellen beträgt 20 Jahre.
Für große Fahrzeuge, Luxusfahrzeuge, 9-Sitzer-Vans, California-Modelle und Hilux-Camper liegt das Mindestalter bei 23 Jahren.
Weitere Informationen finden Sie unter Unsere Fahrzeuge. Mieter, die die erforderliche Altersgrenze nicht erfüllen, aber seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, können eine Young Driver Fee bezahlen.
Stornierungsbedingungen
- Stornierungen, die 24 Stunden oder mehr vor der geplanten Abholzeit vorgenommen werden, erhalten eine vollständige Rückerstattung.
- Stornierungen, die innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit erfolgen, werden nicht erstattet. Kunden, die ihre Miete im Voraus bezahlt haben, haben jedoch die Möglichkeit, einen Gutschein über den vollen Betrag ihrer Buchung zu erhalten. Der Gutschein kann für zukünftige Anmietungen bei uns verwendet werden.
Dies gilt auch für Stornierungen aufgrund von Flugausfällen durch Wetterbedingungen oder Entscheidungen der Fluggesellschaft. Wenn Ihr Flug storniert wird und Ihre Stornierung außerhalb des 24-Stunden-Erstattungszeitraums liegt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Sie können jedoch weiterhin einen Gutschein über den vollen Betrag Ihrer Buchung erhalten, der für zukünftige Anmietungen verwendet werden kann.
Diese Police gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2025 gebucht werden
Abhol- und Bringservice
Für die Abholung und Rückgabe am internationalen Flughafen Keflavík werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Für die Abholung und Rückgabe an einem Ort Ihrer Wahl in Reykjavík oder Keflavík wird eine geringe zusätzliche Gebühr erhoben. Hinweise zum Abhol- und Bringservice: www.lotuscarrental.is/about/pick-up-service/
Verspätete oder verfrühte Rückgaben
Verspätete Rückgaben, die mehr als eine Stunde nach der geplanten Rückgabezeit erfolgen, werden mit einem zusätzlichen Tag berechnet.
Der/die Mieter können das Fahrzeug vor der geplanten Rückgabezeit zurückgeben. Der/die Mieter bekommen die Preisdifferenz zurückerstattet, wenn sie Lotus Car Rental mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abholung benachrichtigen, andernfalls erfolgt keine Rückerstattung.
Kraftstoff
Das Fahrzeug ist in der Regel vollgetankt. Der/die Mieter müssen das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben. Wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug (EV) handelt, muss der Mieter es mit einer Batterieladung von über 50 % zurückgeben. Eine Verwaltungsgebühr von 3.500 ISK wird fällig, wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt ist oder mit weniger als 50 % Batterieladung zurückgegeben wird. Der/die Mieter sind voll verantwortlich und müssen die Reparaturkosten tragen, wenn eine falsche Kraftstoffsorte in das Fahrzeug getankt wird.
Fahrzeugtypen
Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeuge zu ersetzen, wenn der reservierte Fahrzeugtyp nicht verfügbar ist, entweder durch ein ähnliches Fahrzeug oder eine höhere Klasse.
Vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Falle eines Zusammenstoßes oder Unfalls muss der Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie Lotus Car Rental über den Vorfall informieren. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist.
Sollte(n) der/die Mieter die Bedingungen dieses Vertrages nicht einhalten, gehen alle Verluste und Schäden, die dem Eigentümer dadurch entstehen, zu Lasten des/der Mieter(s). Der/die Mieter stimmt/stimmen der Anmietung des oben genannten Fahrzeugs zu und entscheidet/entscheiden sich, alle im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge durch die in diesem Dokument angegebene Zahlungsmethode zu begleichen.
Der/die Mieter übernehmen die Verantwortung für alle Verkehrsverstöße. Für nicht bezahlte Bußgelder oder für ein verzögertes Verfahren wegen eines Verstoßes wird eine Verwaltungsgebühr von 5.000 ISK erhoben.
Verantwortung des Mieters
Für die Einhaltung der Frostschutzmittel-, AdBlue- und Ölstände ist der Mieter verantwortlich. Alle anfallenden Kosten werden gegen Vorlage einer Quittung erstattet. Sollte es zu einer Fehlfunktion des Fahrzeugs oder zu Anzeichen von Überhitzung kommen, muss der Mieter das Fahrzeug sofort anhalten, andernfalls wird der Mieter haftbar gemacht, und es kann zum Verlust der Kaution kommen.
STEUERN
Die lokale Mehrwertsteuer (MwSt.) von 24 % ist in allen Preisen enthalten.
Straßenbenutzungsgebühr (Kilometergebühr)
Ab dem 1. Januar 2024 wird in Island eine Kilometergebühr für Elektro- und Hybridautos erhoben. Lotus Car Rental wird diese Gebühr im Auftrag der isländischen Regierung einziehen: 6 ISK pro Kilometer für Elektroautos und 2 ISK pro Kilometer für Hybridautos. Zur Vereinfachung wird Lotus Car Rental diese Gebühr im Voraus berechnen, basierend auf den durchschnittlich gefahrenen Kilometern. Dies soll Abläufe optimieren und Zeit bei der Fahrzeugrückgabe sparen. Falls die Straßenbenutzungsgebühr nicht im Voraus bezahlt wird, wird die Gebühr nach der Miete erhoben. Falls die Regierung die Gebühr ändert oder auf andere Fahrzeugtypen ausweitet, sind die Mieter für zusätzliche Zahlungen an Lotus Car Rental verantwortlich.
Zahlung
Wenn Sie einen speziellen Wunsch bezüglich der Zahlung oder Ihres Mietwagens haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail: lotus@lotuscarrental.is
Servicegebühr
Die Gebühr für die Abholung des Fahrzeugs nach einer Beschädigung beträgt 400 ISK pro Kilometer, mindestens aber 35.000 ISK
Sonstige Gebühren:
Verlust/Beschädigung des Ladekabels – Typ 2: Gebühr von 50.000 ISK
Verlust/Beschädigung des Ladekabels – 220 V: Gebühr von 70.000 ISK
Verlust/Beschädigung des GPS-Geräts: Gebühr von 45.000 ISK
Verlust/Beschädigung des WLAN-Dongles: Gebühr von 15.000 ISK
Verlust/Beschädigung eines Kindersitzes: Gebühr von 15.000 ISK
Verlust/Beschädigung eines Kleinkindersitzes: Gebühr von 60.000 ISK
Mietvertrag
PFLICHTEN DES MIETERS
1. Der/die Mieter(in) stimmt den Bestimmungen dieses Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
2. Der/die Mieter(in) wird das Fahrzeug zurückgeben:
a. Und alle Zubehörteile (einschließlich Reifen, Ladekabel und Werkzeuge) in demselben Zustand, in dem sie empfangen wurden, abgesehen von normaler Abnutzung durch den Gebrauch.
b. An dem im Mietvertrag festgelegten Datum, sofern nichts anderes später vereinbart wurde.
c. Auf dem Gelände von Lotus Car Rental, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
d. Mit vollem Tank des entsprechenden Treibstoffs. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die fehlende Kraftstoffmenge sowie eine Servicegebühr gemäß den Bedingungen des Vermieters in Rechnung zu stellen.
e. Falls es sich um ein Elektrofahrzeug (EV) handelt, muss der/die Mieter(in) das Fahrzeug mit mehr als 50 % Batterieladung zurückgeben. Der/die Mieter(in) wird eine Servicegebühr gemäß den Bedingungen des Vermieters zahlen müssen.
3. Falls der/die Mieter(in) das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgibt oder keine Absicht zur Verlängerung des Mietvertrags erklärt, ist Lotus Car Rental oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Eine Verlängerung des Mietvertrags bedarf der Zustimmung von Lotus Car Rental. Falls das Fahrzeug 1 Stunde oder später nach Ablauf des Mietvertrags zurückgegeben wird, ist Lotus Car Rental berechtigt, bis zu 24 Stunden Miete gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu verlangen.
4. Das Fahrzeug muss sorgfältig behandelt und gefahren werden. Nur die auf der ersten Seite des Vertrags genannten Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu fahren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und für die keine Entschädigung durch die Versicherung des Fahrzeugs gezahlt wird. Dies umfasst Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen von Insassen aufgrund der folgenden Umstände sowie Abschleppkosten für die Bergung des Fahrzeugs:
a. Fahren abseits der Straßen und auf verbotenen Straßen.
b. Durchqueren von Flüssen oder anderen Wasserläufen (nur durch das Platinum-Versicherungspaket abgedeckt).
c. Vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
d. Nutzung durch einen Fahrer unter Einfluss von berauschenden Mitteln.
e. Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
5. Im Falle eines Unfalls oder einer Kollision muss der/die Mieter(in) sofort die zuständigen Polizeibehörden sowie Lotus Car Rental über den Vorfall informieren und darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist oder Lotus Car Rental dies genehmigt hat.
6. Die Anzahl der Kilometer (km), die mit dem Fahrzeug während der Vertragslaufzeit gefahren werden, wird durch das vom Hersteller bereitgestellte Kilometerzähler gemessen. Der/die Mieter(in) muss Lotus Car Rental so schnell wie möglich informieren, falls der Kilometerzähler defekt ist oder während der Mietdauer aufhört zu funktionieren.
7. Lotus Car Rental haftet nicht für das Verschwinden oder die Beschädigung von Eigentum, das der/die Mieter(in) oder eine andere Person im Fahrzeug hinterlässt oder mit dem Fahrzeug transportiert.
8. Der/die Mieter(in) verpflichtet sich, Lotus Car Rental auf Anfrage zu bezahlen:
a. Eine Kaution in Höhe der geschätzten Mietkosten.
b. Alle Kosten, die Lotus Car Rental entstehen, falls sie das Fahrzeug auf ihr Gelände zurückholen müssen, falls das Fahrzeug unbeaufsichtigt irgendwo abgestellt wurde, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs, der Straßen oder der Wetterbedingungen.
9. Der/die Mieter(in) ist nicht berechtigt, Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder Zubehör vorzunehmen oder das Fahrzeug als Sicherheit zu hinterlegen, ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental.
10. Der/die Mieter(in) darf das Fahrzeug nicht auf F-Straßen fahren, die von Lotus Car Rental nicht erlaubt sind. Alle Zweiradantriebsfahrzeuge, 9-Sitzer-Vans und Elektrofahrzeuge sind auf F-Straßen nicht erlaubt.
11. Der/die Mieter(in) ist für alle Parkgebühren und Bußgelder aufgrund von Verkehrsverstößen verantwortlich.
12. Der/die Mieter(in) ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur Beförderung von Personen gegen Entgelt zu nutzen, es an Dritte zu verleihen oder unterzuvermieten.
13. Der/die Mieter(in) ist dafür verantwortlich, Lotus Car Rental über Fehlfunktionen oder Probleme mit dem Fahrzeug während oder am Ende der Mietdauer zu informieren.
14. Das Überqueren des Flusses Krossá auf F249 ist dem/der Mieter(in) strengstens untersagt.
PFLICHTEN VON LOTUS CAR RENTAL
15. Lotus Car Rental wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen und sicherstellen, dass es allen Anforderungen entspricht.
16. Falls das Fahrzeug eine Panne hat, wird Lotus Car Rental dem/der Mieter(in) so schnell wie möglich ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung stellen. Falls der Schaden geringfügig ist, ist Lotus Car Rental berechtigt, das Fahrzeug nach Zustimmung des Mieters zu reparieren.
17. Lotus Car Rental wird den/die Mieter(in) über den Inhalt des Vertrags informieren, insbesondere über die Verpflichtungen, die der/die Mieter(in) durch die Unterzeichnung eingeht.
18. Lotus Car Rental wird ausländische Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und das Verbot des Fahrens abseits der Straßen informieren. Lotus Car Rental wird insbesondere auf die Gefahr von Tieren auf den Straßen hinweisen.
19. Falls Lotus Car Rental die Nutzung des Fahrzeugs aufgrund seiner Ausstattung und/oder der Straßenbedingungen einschränken möchte, muss dies schriftlich erfolgen, bevor dieser Mietvertrag unterzeichnet wird.
20. Lotus Car Rental wird eine gültige Haftpflichtversicherung für ihre Geschäftstätigkeit aufrechterhalten.
Versicherung
21. Lotus Car Rental ehf. tritt als Versicherungsvermittler im Auftrag von Sjóvá-Almennar tryggingar hf. auf. Lotus ist bei der Zentralbank von Island als lizenzierte Institution für den Vertrieb von Versicherungen registriert.
22. Durch die Annahme des Mietvertrags akzeptiert der/die Mieter(in), dass Sjóvá-Almennar über diesen Mietvertrag und seine Parteien informiert wird.
23. Produktinformationsdokumente mit den Hauptinformationen zur Versicherung (IPID) sind ebenfalls auf der Website von Sjóvá-Almennar verfügbar.
24. Lotus Car Rental behält sich eine Vergütung oder Provision vom Mieter für erworbene Versicherungen auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien vor.
25. Die Mietgebühr beinhaltet eine obligatorische Fahrzeugversicherung, die sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Unfallversicherung für den Fahrer und den Fahrzeugeigentümer abdeckt. Die Haftpflichtversicherung für Dritte wird gemäß den von isländischem Recht festgelegten Deckungsgrenzen gewährt.
26. Lotus Car Rental führt eine Sichtprüfung des Fahrzeugzustands durch, um eine Risikobewertung für die Versicherung vorzunehmen und von der Versicherungsdeckung Schäden auszuschließen, die bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden waren. Durch die Annahme dieses Mietvertrags bestätigt der/die Mieter(in), dass er/sie das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten hat.
27. Die Versicherungsbedingungen sind unter folgendem Link verfügbar: Skilmálar und sind Teil dieser Bedingungen. Der/die Mieter(in) wird zudem dazu ermutigt, sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sjóvá auf der Website vertraut zu machen, die für alle Sjóvá-Versicherungspolicen gelten.
28. Abhängig von der Art des Schadens und dem gewählten Versicherungsumfang kann der/die Mieter(in) bis zum vollen Wert des Fahrzeugs haftbar gemacht werden. Mieter haben die Möglichkeit, zusätzlichen Versicherungsschutz wie folgt zu erwerben:
a. Silber-Versicherungspaket
Das Silber-Versicherungspaket beinhaltet:
i) Haftpflichtversicherung für Dritte: Deckt Schäden an Dritten ab, wobei die Deckungsgrenzen durch isländisches Recht bestimmt werden. Dies gilt auch für die individuelle Haftung des Fahrers.
ii) Super Collision Damage Waiver (SCDW): Reduziert die finanzielle Haftung für Schäden am Fahrzeug, die durch Kollisionen verursacht wurden, mit Ausnahme von Schäden auf F-Straßen, Vorfällen mit Tieren oder anderen im Mietvertrag festgelegten Ausschlüssen. Diese Versicherung beinhaltet auch einen persönlichen Unfallschutz für den Fahrer und die Insassen, der medizinische Kosten wie Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und medizinische Untersuchungen abdeckt. Diese Versicherung gilt nicht bei Fahrten auf gesperrten Straßen, abseits der Straßen, auf F-Straßen oder in verbotenen Gebieten.
iii) Diebstahlschutz (TP): Deckt den Diebstahl des Mietfahrzeugs ab.
iv) Der Selbstbehalt für die Silber-Versicherung beträgt 150.000 ISK pro Unfall.
b. Gold-Versicherungspaket
Das Gold-Versicherungspaket beinhaltet alles, was im Silber-Versicherungspaket enthalten ist, und bietet zudem zusätzlichen Schutz:
• Steinschlagschutz (GP): Deckt Schäden an der Windschutzscheibe, den Scheinwerfern, der vorderen Stoßstange, den Spiegeln, der Motorhaube oder anderen Fahrzeugteilen ab, die durch aufgewirbelte Steine oder Geröll verursacht wurden. Ausschlüsse: Diese Versicherung deckt keine Schäden am Kühler oder Motor ab.
• Sand- & Ascheschutz (SAAP): Standard-Kfz-Versicherungen decken keine Schäden durch Sand- oder Aschestürme ab. Diese Versicherung bietet Schutz vor solchen Schäden.
• Der Selbstbehalt für die Gold-Versicherung beträgt 65.000 ISK pro Unfall.
Um das Gold-Versicherungspaket zu erwerben, muss zuerst das Silber-Versicherungspaket abgeschlossen werden.
c. Platin-Versicherungspaket
Das Platin-Versicherungspaket bietet vollständigen Schutz mit einem Selbstbehalt von 0 ISK für alle versicherbaren Fälle und reduziert die maximalen Abschleppkosten auf 35.000 ISK, mit Ausnahme der in Absatz 24 genannten Ausschlüsse.
Zusätzlich zu allem, was im Silber- und Gold-Versicherungspaket enthalten ist, umfasst das Platin-Paket:
• Reifenschutz: Deckt Schäden an Reifen und Rädern ab. Im Falle einer Reifenpanne ist der/die Mieter(in) dafür verantwortlich, den Reifen zu wechseln und das Ersatzrad zu montieren. Falls der/die Mieter(in) nicht in der Lage ist, den Reifen zu wechseln, muss der Transport zur nächstgelegenen Werkstatt zur Reparatur oder zum Austausch organisiert werden.
• Flussüberquerungsschutz (nur für 4x4-Fahrzeuge): Deckt Wasserschäden am Motor, Getriebe und Kühler beim Durchqueren von Flüssen ab. Dieser Schutz gilt nur für 4x4-Fahrzeuge, die von Lotus Car Rental zur Nutzung auf F-Straßen zugelassen sind.
• F-Straßen-Versicherung (nur für 4x4-Fahrzeuge): Deckt Schäden, die beim Fahren auf F-Straßen (Hochlandstraßen) entstehen. Schützt zudem Schäden am Fahrzeugunterboden.
• Tierschadenschutz: Deckt Schäden durch Tiere wie Pferde oder Schafe ab. Standard-Mietwagenversicherungen in Island decken solche Schäden nicht ab.
• Abschleppkostenschutz: Mit dieser Versicherung wird der maximale Selbstbehalt für Abschleppkosten auf 35.000 ISK reduziert.
Um das Platin-Versicherungspaket zu erwerben, muss zuerst das Silber-Versicherungspaket abgeschlossen werden.
29. Die folgenden Schäden und Vorfälle sind durch keine Versicherung abgedeckt, es sei denn, sie sind ausdrücklich anders angegeben:
a. Vorsätzliche Schäden oder Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit durch den Fahrer.
b. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Beruhigungsmitteln steht oder anderweitig nicht in der Lage ist, sicher zu fahren.
c. Schäden durch Rennen oder Testfahrten.
d. Schäden, die durch Krieg, Revolution, zivile Unruhen oder Aufstände verursacht wurden.
e. Schäden durch Tiere (nur durch das Platin-Versicherungspaket abgedeckt).
f. Brandlöcher in Sitzen, Teppichen oder Matten.
g. Schäden an Rädern, Reifen, Fahrwerk, 12V-Batterien, nicht verglasten Fenstern, Radios oder Diebstahl von Fahrzeugteilen.
h. Schäden am Getriebe, Antriebsstrang oder Unterboden des Fahrzeugs, die durch raue Straßen, Aufsetzen auf Straßenkanten oder aufgewirbelte Steine verursacht wurden (nur durch das Platin-Versicherungspaket abgedeckt).
i. Schäden oder Abschleppkosten durch Fahren in verbotenen Gebieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
i. Gesperrte Straßen, Offroad-Bereiche oder andere verbotene Strecken.
ii. Wege, Schneebänke, Eis, unüberbrückte Flüsse oder Ströme, Strände, bei Ebbe zugängliche Gebiete oder andere wegelose Gelände.
iii. F-Straßen, wenn das Fahrzeug nicht für F-Straßen zugelassen ist (z. B. 2WD-Fahrzeuge, 9-Sitzer-Vans und Elektrofahrzeuge sind auf F-Straßen NICHT erlaubt).
s. Für weitere Details wird auf die allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung (Kaskótrygging) der Sjóvá Versicherungsgesellschaft unter www.sjova.is verwiesen.
30. Der/die Mieter(in) kann beim Buchen des Fahrzeugs alle optionalen Versicherungen ablehnen. Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist jedoch immer enthalten. Falls der/die Mieter(in) alle Versicherungen ablehnt, muss bei der Ankunft eine Kaution von 500.000 ISK hinterlegt werden.
31. Ein Kunde kann Streitigkeiten der Beschwerdekommission für Finanzunternehmen vorlegen:
Úrskurðarnefnd um viðskipti við fjármálafyrirtæki,
Guðrúnartún 1,
105 Reykjavík,
Tel.: 578-6500,
E-Mail: fjarmal@nefndir.is
Weitere Informationen unter: www.nefndir.is/fjarmala.
Allgemeine Bestimmungen
32. Dieser Mietvertrag sollte immer im Fahrzeug aufbewahrt werden, entweder in gedruckter oder in elektronischer Form.
33. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
34. Für Verträge, die auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für eventuelle Schadensersatzansprüche. Sie gilt auch für die Grundlage und die Berechnung der Entschädigung. Das Gleiche gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrags beruhen. Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag kommt, werden diese vor dem Gerichtsstand von Lotus Car Rental verhandelt.
35. Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags können dem aktiven Schlichtungsausschuss des Isländischen Verbraucherverbands und des Isländischen Verbands der Reisebranche vorgelegt werden.
36. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, die Straßenverhältnisse zu kennen und zu wissen, ob die Straße offen oder gesperrt ist.